FN-gekennzeichnete Veranstaltungsbüros
Neuer Name, neue Zulassungsvoraussetzungen
Neuer Name, neue Zulassungsvoraussetzungen: Aus den FN-gekennzeichneten Veranstaltungsbüros werden ab sofort FN-gekennzeichnete Meldestellen. Das haben die Vertreter der Landespferdesportverbände und der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) bereits Ende vergangenen Jahres in Warendorf beschlossen. Zunächst nur als Pilotprojekt geplant, sollen die Änderungen ab 2010 in der neuen Ausbildungs-Prüfungs-Ordnung verankert werden.
Mit der Namensänderung verbunden ist auch eine Änderung der Kennzeichnungsvoraussetzungen. “Wir haben gemerkt, dass die Bezeichnung Veranstaltungsbüro einfach zu hoch aufgehängt war. Besonders abgeschreckt hat gerade die kleinen Ein-Mann-Meldestellen zum einen der Titel ‚gekennzeichnete Veranstaltungsbüros’ und zum anderen die Verpflichtung, einen Lehrgang zum Vereinsmanager C, Teilbereich Verwaltungsmanagement, oder ein Seminar zum FN-Veranstaltungsmanager (Modul der Ausbildung zum Vereinsmanager C Pferdesport) zu absolvieren. Das haben wir geändert”, erläutert Gabriele Wentrup, Mitarbeiterin der FN-Abteilung Turniersport und selbst auf vielen Meldestellen aktiv. “Wir wollen die Profi-Meldestelle ebenso kennzeichnen wie den Ehrenamtler, der nur zwei oder drei Turniere pro Jahr betreut. Unser Ziel ist es, einen Pool mit qualifizierten Meldestellen zu haben, auf den die Veranstalter zurückgreifen können.”
Seit der Einführung vor drei Jahren sind bundesweit insgesamt 27 Veranstaltungsbüros gekennzeichnet worden, davon allein 15 in Hessen. Für sie besteht zunächst Bestandsschutz bis zur anstehenden Verlängerung. Dann erfolgt mit der Umbenennung in eine FN-gekennzeichnete Meldestelle auch die Einteilung in eine der drei neuen Kategorien. Diese ergeben sich aus dem Leistungsumfang. Drei-Punkte-Meldestellen beinhalten im Wesentlichen die Arbeit vor Ort und die Ergebniserfassung. Vier-Punkte-Meldestellen übernehmen zusätzlich die Vor- und Nachbereitung. Sie nehmen die Nennungen an und verarbeiten sie, bestellen Schleifen und Turnierunterlagen, verarbeiten die Ergebnisse und stellen sie ins Internet und rechnen mit Teilnehmern und Offiziellen ab. Fünf-Punkte-Meldestellen bieten darüber hinaus eine fachkundige Beratung bei der Erstellung der Ausschreibung an.
Wer die FN-Kennzeichnung beantragen möchte, muss grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten der Meldestellenarbeit und -organisation besitzen und nachweisen, dass er in den vergangenen drei Jahren auf mindestens sechs Pferdeleistungsschauen verantwortlich eine Meldestelle geleitet hat. Zur Verlängerung der Kennzeichnung müssen zusätzlich 15 Lerneinheiten innerhalb von drei Jahren in meldestellenrelevanten Seminaren nachgewiesen werden. Für die Fünf-Punkte-Kennzeichung bleibt die Teilnahme an einem Lehrgang zum Vereinsmanager C Pferdesport (Teilbereich Verwaltungsmanagement) oder am Seminar FN-Veranstaltungsmanager (Modul der Ausbildung zum Vereinsmanager C Pferdesport) weiterhin vorgeschrieben.
Die Kennzeichnung einer Meldestelle kostet je 100 Euro für den Erstvertrag und die Verlängerung (Vertragsdauer: drei Jahre). Informationen und Antragsformulare zur Kennzeichnung gibt es bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), Abteilung Turniersport, Gabriele Wentrup, Telefon 02581/6362-159, E-Mail gwentrup@fn-dokr.de. www.pferd-aktuell.de
(ak via Hb/fn-press)
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