Car insurance

Das Landgericht Frankfurt am Main hat durch rechtskräftiges Urteil vom 14.12.2011 entschieden, dass eine Pferdehalterin Schadensersatz leisten muss, wenn das Pferd plötzlich ausschlägt und dabei eine Person verletzt. Dies gilt nach Ansicht des LG Frankfurt auch dann, wenn die verletzte Person selbst das Pferd aus Gefälligkeit für die Pferdehalterin zur Koppel bringen wollte.

Geklagt hatte eine Frau, die ebenfalls im gleichen Reitstall tätig war. Um der Besitzerin des Pferdes einen Gefallen zu tun, führte sie deren Pferd zu einer Koppel. Dort ging das Pferd plötzlich durch und trat der Klägerin ins Gesicht. Sie erlitt einen Bruch des Oberkiefergelenks und eine Platzwunde und musste deshalb operiert und stationär im Krankenhaus behandelt werden.

Das LG Frankfurt hat vorliegend eine Haftung aus der sogenannten Tiergefahr nach § 833 BGB bejaht. Die Tierhalterin konnte dagegen nicht mit dem Einwand durchdringen, die Klägerin habe auf eigene Gefahr gehandelt.

Das Gericht sprach der Klägerin ein Schmerzensgeld von insgesamt 10.000,00 € zu und verurteilte die Beklagte zudem dazu, alle weiteren Schäden wie Behandlungskosten und Verdienstausfälle zu ersetzen.

Quelle: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Alexander T. Schäfer.


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Diskussion

6 Kommentare zu “Pferdehalter(in) muss für Verletzung durch Pferdetritt haften”

  1. Gisela Becker sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herrn, das Problem kann jeden Pferdebesitzer treffen.
    Kommt für den Schaden die Pferdehalterhaftpflicht auf? Ich habe eine mit 5 Mill. abgeschlossen. Das muss doch ausreichen!!??

    Mit freundlichen Grüssen

    G. Becker

  2. Ursus79 sagt:

    Sie sollten überprüfen, ob die 5 Mill. auch für Personenschäden gelten, Wenn unsere Pferde in der Nähe einer Autobahn beheimatet wären, hätte ich ein sichereres Gefühl bei einer höheren Summe. In der Pampa sind sie mit Sicherheit ausreichend.

  3. Erhard (Redaktion) sagt:

    Personenschäden sind bei älteren Verträgen oft niedriger abgesichert als Sachschäden. Müßte aber in den Versicherungsunterlagen stehen.

  4. Henni sagt:

    Frühjahr 2010 hatte ich auch solch einen Unfall.
    Auf Bitten einer Pferdebesitzerin ihr beim Verladen zu helfen, trat dieses Pferd mit beiden Beinen nach mir aus und traf mich mit einem Huf im Gesicht.
    ich war 2 Wochen im Krankenhaus und hatte eine OP.
    Diese OP ist nicht zufreidenstellend gelungen und bis zum heutigen Tage habe ich Kopfschmerzen und Gesichtsschmerzen.
    Die Versicherung hat bis jetzt nichts gezahlt noch nicht einmal die mir durch den Unfall entstandenen Unkosten wie unter anderem Krankenhausgeld, Chiropraktiker etc.
    Im Herbst ließ mir die Versicherung ausrichten, wenn ich 2.500,– € als Entschädigung akzeptiere erhalte ich die Summe und alles ist abgegolden, ansonsten wird weiter vor Gericht gestritten.
    Diese Unverschämtheit kann doch nicht sein? Oder.
    Kann mir jemand das Aktenzeichen nennen, bei dem Frankfurter Gerichtsurteil im oben genannten Fall – das wäre für mich sehr hilfreich

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